Inspektion und Wartung
Outdoor-Fitnessgeräte
Vorschriften für die Prüfung von Fitnessgeräten und Zubehör (Norm MSZ EN 16630, Punkt 9.1):
1. Routinemäßige Sichtprüfung:
- Zweck der Prüfung ist die Ermittlung von Gefahren und Risiken, die sich aus normaler Nutzung, Witterungseinflüssen oder Vandalismus ergeben.
- Gegenstand der Sichtprüfung ist zB. Sauberkeit, Werkzeugverschmutzung, Zustand von Kanten, scharfe Ecken, fehlende oder defekte Teile, übermäßiger Verschleiß von beweglichen Teilen, lose Schrauben, Lackschäden, Unversehrtheit der Werkzeuge.
- Überprüfung der Integrität der Sinterung
- Bei Geräten, die extrem intensiver Nutzung oder Vandalismus ausgesetzt sind, kann eine solche Überprüfung sogar täglich erforderlich sein.
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2. Betriebskontrolle
- Eine detailliertere Prüfung der Funktion und Stabilität des Geräts als die routinemäßige Sichtprüfung
- Muss alle 1-3 Monate durchgeführt werden
3. Jährliche Hauptuntersuchung
- Ziel ist die Beurteilung des allgemeinen Zustands des Gerätes in Bezug auf die Betriebssicherheit
- Zu prüfen ist der betriebssichere Zustand von Geräten, Fundamenten und Oberflächen sowie das Vorhandensein, die Art und das Ausmaß von Veränderungen, welche die Nutzung der Geräte beeinträchtigen (Rost, Korrosion, Fäulnis, Reparaturen, Komponentenaustausch, Ein- und Umbauten).
Vor dem Einsatz der Geräte müssen die Befestigungsschrauben überprüft und ggf. nachgezogen werden. Die Prüfung muss 1 Woche nach Einsatz wiederholt werden.
Bei der Überprüfung festgestellte Mängel müssen umgehend behoben werden, bei unterlassener Beseitigung entstehender Schäden ist der Garantieanspruch ausgeschlossen. Werden bei einer Überprüfung sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, sind diese umgehend zu beheben. Ist dies nicht möglich, muss die Nutzung der Geräte unterbunden werden.
Garantiebedingungen für Outdoor Fitnessgeräte
Verkäufer/Hersteller: Happy Jump Bt., H-2028 Pilismarót, Miklós deák utca 6.- Ungarn, E-Mail: info@ugralo.hu, Mobil: +36-20-390-1141. Internet: www.ugralo.hu
Der Verkäufer gewährt auf Outdoor-Fitnessgeräte eine Garantie von 24 Monaten ab Rechnungsdatum.
Die Garantie deckt Herstellungs- und Materialfehler ab. Beinhaltet die Reparatur oder den Austausch des Produkts oder seiner Teile. Die Kosten für den Transport, die Installation, Demontage und/oder den Austausch der ersetzten oder reparierten Produkte und deren Teile zum/vom Standort trägt der Verkäufer. Im Falle eines Defekts eines Produktteils wird nur das betroffene Teil repariert - oder zum Tausch, zur Spaltung - bzw. Die Montage erfolgt durch den Kunden.
Die Garantie gilt nicht für:
- Schäden, die während des Transports durch den Käufer oder seinen Beauftragten verursacht wurden
- Schäden oder Mängel, die durch mangelnde Inspektion oder Wartung entstanden sind
- wenn der Fehler auf die Überprüfung von Schrauben, Verbindungselementen usw. zurückzuführen ist. entsteht durch mangelnde Wartung (Anziehen, Austausch)
- Korrosion, die auftritt, weil der Käufer die Unversehrtheit der Sinterung nicht prüft und nicht sofort einen Korrosionsschutz der beschädigten Teile der Sinterung durchführt (Ausbesserung der Sinterung mit Reparaturfarbe).
- die Qualität des Betonsockels der Geräte oder für Fehler aufgrund der Größe des Produkts, sofern diese nicht von Happy Jump Bt. verursacht wurden. installiert
- für Mängel, die auf eine nicht fachgerechte Installation zurückzuführen sind, wenn die Installation nicht von Happy Jump Bt. durchgeführt wurde. fertig
- Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind
- gebrauchsbedingter Verschleiß der Sinterung, verursacht durch mechanische Reibung an den betroffenen Oberflächen durch den Benutzer
- Mängel, die durch den Einsatz von Werkzeugen entstanden sind, bevor die Betongrundkörper eine Woche lang ausgehärtet sind (z. B. Lösen von Strebenbolzen, Stützpfeilern usw.)
Garantiereparaturen werden von Happy Jump KG. durchgeführt. innerhalb von 20 Werktagen nach Eintreffen des Gerätes/Teils im Lager.